Neuerungen zur Testpflicht

Der Berliner Senat hat beschlossen, dass auch im Sport im Falle von 2G+ Personen mit einer Auffrischungsimpfung (“geboostert”) von der Testpflicht ausgenommen sind. Dass heißt, dass nach der 3. Impfung kein extra Test mehr vorgelegt werden muss.

Folgendes ist zu beachten:

  1. Der “Genesenenstatus” wurde auf 3 Monate verkürzt.
  2. Die Auffrischungsimpfung reduziert möglicherweise die Infektiösität. Bitte seid sorgsam und nutzt die Testmöglichkeit, um das Risiko klein zu halten.
  3. Die Hygienebeauftragten müssen in der nächsten Zeit checken, ob ihr “geboostert” seid.

Viele Grüße
Eure Abteilungsleitung

#WIRFÜR47

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