Vorstellung des Ehrenrates des SV Lichtenberg 47 e.V.
Datum: 06.11.2026Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
der auf der Mitgliederversammlung am 20.04.2026 gewählte Ehrenrat hat sich konstituiert, seine
Aufgaben und Geschäftsordnung besprochen und verabschiedet sowie dem Präsidium des Vereins
vorgestellt.
Der Ehrenrat besteht aus
- Michael Wagner (Vorsitzender),
- Volker Herholz (stellvertretender Vorsitzender),
- Günter Föllner und
- André Zunk.
Da die Satzung des Vereins keine konkreten Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Ehrenrates festlegt,
haben wir diese vorerst in einer Geschäftsordnung niedergeschrieben und mit dem Präsidium
abgestimmt.
Wir werden im Verlaufe des Jahres 2026 Erfahrungen sammeln, um rechtzeitig eine Entscheidung über
den Antrag zur Ergänzung der Satzung für die Mitgliederversammlung 2027 treffen zu können.
Der Ehrenrat als Gremium gemäß Satzung versteht sich als Beirat der sich mit internen Angelegenheiten,
die die Mitglieder unseres Vereins betreffen befasst und das Präsidium und die Mitglieder berät. Er kann
beispielsweise bei Streitigkeiten untereinander oder bei vereinsschädigendem Verhalten tätig werden.
Aktiv wird der Ehrenrat, wenn ihm Satzungs- bzw. Ordnungsverstöße oder vereinsschädigendes
Verhalten bekannt werden oder auf Antrag eines betroffenen Mitglieds, wenn es beispielsweise um die
Anfechtung der Entscheidung eines Gremiums geht. Dazu gehört auch die Kenntnis von wirtschaftlichen
Fehlentwicklungen im Verein.
Dabei handelt der Ehrenrat unabhängig von anderen Gremien.
Der Ehrenrat tagt turnusmäßig einmal im Quartal. Bei aktuellem Bedarf und Notwendigkeit werden
zusätzliche Beratungen durchgeführt, dies insbesondere, wenn Anträge laut Satzung vorliegen.
In Übereinstimmung mit der Satzung des SV Lichtenberg 47 ist der Ehrenrat zuständig für
- die Schlichtung von Streitfragen zwischen Mitgliedern des Vereins
- das Bestätigen von Strafen entsprechend der Satzung des Vereins
- Entscheidung von Streitfragen über die Auslegung oder Anwendung der Satzung
- Vorschläge zu Sanktionen für Mitglieder wegen vereinsschädigenden Verhaltens oder grober
Zuwiderhandlung gegen die Satzung - die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, soweit diese mit Satzung
begehrt wird und das Präsidium die Einberufung verweigert
Der Ehrenrat ist im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben auch verantwortlich für die Durchführung
von Schlichtungsverhandlungen, die auf Antrag des Präsidiums, des betroffenen Organs des Vereins
bzw. des betroffenen Mitglieds des Vereins durchgeführt werden können.
Im Rahmen der dem Ehrenrat übertragenen Aufgaben, wird er eine enge Zusammenarbeit mit dem
Präsidium und den Abteilungen pflegen.
Der Ehrenrat sieht es als Ziel seiner Arbeit, das Ansehen des SV Lichtenberg 47 in der Öffentlichkeit zu
stärken, die Tradition zu pflegen und auszubauen sowie die Bindung der Mitglieder an den Verein zu
stärken.
Der Ehrenrat ist für alle Mitglieder des Vereins unter der Mailadresse ehrenrat@lichtenberg47.de zu
erreichen.
Wir freuen uns auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Präsidium, allen
Abteilungen und jedem einzelnen Mitglied.
Mit sportlichem Gruß
Michael Wagner
(für den Ehrenrat)