mehr 47er-Mädchen Fußball

Das Ehrenamt ist eine gute Sache aber das soll heute nicht unser Thema sein, vielmehr möchte ich aufzeigen das 47 gerne die Hand reicht und Euch/Dich das Veinsleben mit gestallten läßt und hier so viel wie jeder leisten möchte und kann. Neben einem Ehrenämtern braucht es unsere Mitglieder.

Das 47er-Mitglied

Neben der Beitragsordnung der jeweiligen Abteilung steht die Vereinssatzung, welche sich durch eine Abstimmung bei der Mitgliederversammlung ändern kann; hier hat also jedes stimmenberechtigte Mitglied die Mödlichkeit das Vereinsleben mit zu gestalten.

Schon die Inhaltsübersicht der Satzung zeigt wie umfangreich Vereinsleben ist.

Satzung Inhaltsübersicht

Allgemeine Bestimmungen

  • §1 Vereinsname, Gründungstag, Vereinssitz
  • §2 Zweck und Aufgaben des Vereins
  • §3 Mitgliedschaft in Verbänden
  • §4 Einsatz von Mitteln des Vereins
  • §5 Auflösung des Vereins – Aufhebung des Vereinszwecks

Mitgliedschaft

  • §6 Erwerb der Mitgliedschaft
  • §7 Mitglieder
  • §8 Mitgliedsbeiträge
  • §9 Beendigung der Mitgliedschaft

Organe

  • §10 Organe des Vereins
  • §11 Wählbarkeit, Amtsdauer, Ergänzung eines Vereinsorgans

Mitgliederversammlung

  • §12 Aufgaben – Stimmrecht
  • §13 Einberufung
  • §14 Außerordentliche Mitgliederversammlung
  • §15 Protokollführung
  • §16 Leitung der Mitgliederversammlung
  • 17 Beschlussfassung

Präsidium

  • §18 Zusammensetzung
  • §19 Wahl des Präsidiums
  • §20 Sitzungen – Beschlussfähigkeit
  • §21 Aufgaben des Präsidiums
  • 22 Geschäftsführung

Weitere Organe des Vereins

  • §23 Erweitertes Präsidium
  • §24 Ehrenrat des Vereins
  • §25 Kassenprüfer
  • §26 Abteilung

Datenschutzklausel

  • §27 Datenschutz im Verein

Haftung

  • §28 Haftung des Vereins gegenüber Vereinsmitgliedern
  • §29 Haftung von Organen oder Organmitgliedern
  • §30 Verbindlichkeit der Satzung

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das beschließende Organ des Vereins. Sie ist insbesondere zuständig für:

  1. Entgegennahme der Berichte des Präsidiums
  2. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
  3. Entlastung und Wahl des Präsidiums
  4. Wahl der Kassenprüfer
  5. Wahl des Vereinsehrenrates
  6. Festsetzung von Beiträgen, Umlagen und deren Fälligkeiten
  7. Genehmigung des Haushaltsplanes
  8. Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Ordnungen und Anträge
  9. Entscheidung über die Berufung gegen den ablehnenden Entscheid des Präsidiums nach Paragraph 6
  10. Berufung gegen den Ausschluss eines Mitgliedes nach § 9
  11. Wahl der Mitglieder von satzungsgemäß vorgesehenen Ausschüssen
  12. Auflösung des Vereins

Die Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist in §7 Mitglieder geregelt und das Stimmenrecht bei der Mitgliedsversammlung in §12 Aufgaben – Stimmrecht. Ein Auszug §7 „Der Verein hat aktive, passive und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.“ und ein Auszug aus §12 „In der Mitgliederversammlung hat jedes Vereinsmitglied, das zum Zeitpunkt der Durchführung der Mitgliederversammlung volljährig ist, eine Stimme.“

Die passive Mitgliedschaft

Gestalte hier mit in der Abteilung Fußball und stehe für noch mehr 47er-Mädchenfußball, werde jetzt passives Vereinsmitglied bei 47 und gestallte mit Deiner Stimme.

zum Mitgliedsantrag

Einladung – Mitgliederversammlung

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

wir laden Euch zu der am Montag, 27. März 2023, um 18:30 Uhr in der Sporthalle Anton-Saefkow-Platz 5, Beratungsraum stattfindenden Mitgliederversammlung herzlich ein.

Zu den Punkten der Tagesordnung.

#WIRFÜR47

Kommentiere

Du musst eingeloggt sein um ein Kommentar abgeben zu können.