AGB Dauerkarten

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Dauerkarten” (fortan: „AGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Dauerkarten (fortan “Dauerkarte”) für Veranstaltun­gen in der vom SV Lichtenberg 47 e.V: (fortan: „Lichtenberg 47“) genutzten HOWOGE-Arena „Hans Zoschke“, Ruschestrasse 90, 10365 Berlin. Er­gänzend finden die Allgemei­nen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Lich­tenberg 47 in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung. Im Falle von Widersprü­chen haben diese AGB Vorrang.

(2) Hinsichtlich des mit einer erworbenen Dauerkarte ggf. eingeräumten Anspruchs auf Be­förderung mit den Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes „VRR“ kommt ein Beförde­rungsvertrag ausschließlich zwischen dem Dauerkarteninhaber und dem von ihm in An­spruch genommenen Verkehrsunternehmen, in dessen Namen der BVB den im Preis der Dauerkarte enthaltenen Fahrkostenanteil einzieht, zu­stande. Auf die insoweit ggf. geson­derten Beförderungsbestimmungen des Ver­kehrsunternehmens wird hingewiesen.

2. Preise, Kategorien, Bestellung, Vertragsschluss

(1) Die Höhe der Dauerkartenpreise ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von Lich­tenberg 47 und dem jeweiligen individuell für den Besteller gefertigten Re­servierungsschreiben; entsprechendes ergibt sich bei Auswärtsdauerkarten aus den Vorgaben des Heimclubs. Zuzüglich zum Dauerkartenpreis können im Fall des Postversands Versand­kosten und/oder eine angemessene Bearbeitungsge­bühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) erho­ben werden.

(2) Pro Person werden bis zu maximal vier (4) Dauerkarten abgegeben. Lichtenber 47 behält sich als Veranstalter vor, diese Dauerkartenanzahl nach eigenem Ermes­sen zu erhöhen oder zu verringern und Ermäßigungen sowie Vorzugsbedingun­gen, insbesondere gegen­über Schwerbehinderten und/oder Jugendlichen unter 18 Jahren, zu gewähren.

(3) Nach Prüfung – insbesondere der Verfügbarkeit – wird die Bestellung (Angebot) je nach dem vom Besteller gewählten Korrespondenzweg entweder per E-Mail oder per Post schriftlich durch Lichtenberg 47 bestätigt (Annahme). Mit dem Zugang des Bestätigungs­chreibens beim Besteller kommt ein Vertrag zwischen Lichten­berg 47 und dem Besteller zustande (Vertragsschluss). Nach erfolgreicher Zah­lungsabwicklung (Vgl. Ziffer 4 und 5 dieser AGB) werden die Dauerkarte(n) grund­sätzlich postalisch versendet und nur in Aus­nahmefällen dem Besteller persönlich übergeben. Die Portokosten sind vom Besteller zu tragen.

(4) Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zur Zahlung und Bestellabwicklung wird auf die Zif­fer 4 und 5 dieser AGB verwiesen.

3. Kein Widerrufsrecht

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzver­trag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Be­stätigung durch den Veranstalter bin­dend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/ der bestellten Ticket(s).

4. Zahlung, Bestellabwicklung

(1) Zahlungen können gegen Vorauskasse, z.B. Bargeld, Überweisung oder PayPal erfol­gen. In diesen Fällen erhält der Besteller eine entsprechende Rechnung aus­schließlich vor Ort ausgehändigt; seine Dauerkarten erhält der Besteller im Regel­fall postalisch zu­gesendet [Vgl. Ziffer 2 Abs. (3)].

(2) Des Weiteren kann der Besteller Lichtenberg 47 auch ein Mandat zur SEPA-Last­schrift (Einzugsermächtigung) erteilen. In diesen Fällen erhält der Besteller eine entsprechende Vertragsbestätigung, Rechnung und eine Information gemäß nach­stehendem Absatz (3) und nach erfolgreichem Lastschrifteinzug seine Dauerkarte(n) ausschließlich per Ein­schreiben übersandt. Die Portokosten sind vom Besteller zu tragen.

(3) Ein Zahlungsanspruch von Lichtenberg 47 entsteht grundsätzlich mit dem Datum des Zu­gangs des Bestätigungsschreibens von Lichtenberg 47 beim Besteller [Vgl. Ziffer 2 Abs. (3)]. Im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats (Einzugser­mächtigung) wird Lich­tenberg 47 den Besteller – oder falls vom Besteller abwei­chend – den Kontoinhaber über den Betrag und das Fälligkeitsdatum, d.h. über das Datum der zu erfolgenden Lastschrift, gesondert informieren (sog. „pre-notifi­cation“). Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber akzeptiert insoweit, dass die Frist für die pre-notification im Einklang mit den Be­stimmungen der SEPA-Verordnung (EU Nr. 260/2012) auf 2 Bank­arbeitstage ver­kürzt wird, d.h. dass eine Lastschrift spätestens am 3. Bankarbeitstag nach Zu­gang der pre-notification erfolgen kann. Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber hat sicherzustellen, dass der Lastschrifteinzug er­folgreich durchgeführt werden kann. Sollte eine Rückbuchung zu Lasten von Lich­tenberg 47 erfolgen, kommt der Besteller in Verzug und erhält eine Mahnung. Der Besteller ist ver­pflichtet, die Lichtenberg 47 entstandenen Kosten (z.B. Versandkosten, Bankgebühren bei Rücklastschriften) und Mahngebühren in banküblicher Höhe zu erstatten. Lichtenberg 47 ist berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich die jeweilige(n) Dauerkarte(n) zu sperren.

5. Versand, Übergabe, Reklamationen

(1) Der Versand der Dauerkarten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, es sei denn, Lichtenberg 47 oder der von ihm beauftragten Person fällt Vorsatz oder gro­be Fahrlässig­keit zu Last. Die Auswahl des Transportunternehmens liegt im freien Ermessen von Lich­tenberg 47.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Dauerkarte(n) nach Zugang oder Übergabe auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, und Art zu überprüfen. Eine Rekla­mation (einer) fehlerhafter/n Dauerkarte(n) hat unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen, nach Zu­gang der Dauerkarte(n) schriftlich, d.h. per E-Mail oder auf dem Postweg, an die unter Ziffer 11 Abs. (3) genannte Stelle zu erfolgen. Maßgeb­lich für die Wahrung der Reklamati­onsfrist ist der Rechnungsbeleg, der Poststem­pel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Dauerkarte(n). Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt Lichtenberg 47 dem Besteller kostenfrei (eine) neue Dauerkarte(n) aus.

7. Nutzungsrechte

(1) Der Besteller erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauerkarte aus­gewiesenen Sitzplatzes/Stehplatzes für die Heimspiele der 1. Herren Fußball­mannschaft von Lichtenberg 47 in der Regionalliga Nordost in der HOWOGE-Are­na „Hans Zoschke“ (bzw. einem Ausweichplatz) in der Saison vom 01.07. des je­weiligen Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres (Hin- und Rückrunde) nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

  • Die Heim­spiele im Berliner Pilsner Pokal sind nicht Bestandteil des Nutzungsrechts der Dauerkar­te(n).
  • Gleiches gilt für etwaige Relegations- und/oder Freundschaftsspiele sowie alle sonstigen Spiele mit oder ohne Beteiligung der Mannschaften von Lichtenberg 47 in der HOWOGE-Arena „Hans Zoschke“.
  • Bei Heimspielen der 2. Herrenmannschaft und der 1. Frauenmannschaft von Lichtenberg 47 ist diese Karte gültig.

(2) Die entgeltliche Weiterveräußerung oder der Versuch, insbesondere zu einem 15-prozen­tigen höheren Preis als dem jeweiligen Tagespreis pro Spieltag, ist unter­sagt. Im Falle der Zuwiderhandlung ist Lichtenberg 47 berechtigt die Dauerkarte(n) bis auf Weiteres zu sperren und/oder den Vertrag ohne Angabe von Gründen außerordentlich und fristlos ohne Entschädigung und/oder Kostenerstat­tung zu kündigen. Im Übrigen gelten zur Wei­tergabe von Dauerkarten die Regelungen der Ziffer 6. der ATGB von Lichtenberg 47. Fer­ner ist der Mehrer­lös aus Weiterveräußerungen an Lichtenberg 47 auszukehren.

(3) Der Zutritt zur HOWOGE-Arena „Hans Zoschke“ beurteilt sich nach den Bestim­mungen der ATGB (Vgl. Ziffer 7. ATGB) und zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung der HOWOGE-Arena „Hans Zoschke“ in ihrer je­weils gültigen Fassung.

8. Rücknahme, Verlust, Abtretung, Erstattung

(1) Ein Umtausch des und/oder der Dauerkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Ver­lust wird nur in begründeten Fällen, die der Besteller nachzuweisen hat, maximal aber nur zweimal pro Vertragsjahr (eine) Ersatzdauerkarte(n) ausgestellt. In Ausnahmefällen kann eine Ersatzdauerkarte auch auf einen anderen Steh- oder Sitzplatz ausgestellt wer­den. Die Kosten der Ausstellung einer Ersatzdauerkarte trägt der Besteller.

(2) Der Besteller ist berechtigt, die Nutzungsrechte der Dauerkarte(n) auf einen Drit­ten unter der Bedingung abzutreten, dass der neue Erwerber bzw. Inhaber diese AGB akzeptiert. Die Abtretung steht unter dem weiteren Vorbehalt der Zustim­mung von Lichtenberg 47, die nicht unbillig verweigert werden darf. Die Zustim­mung wird indes in jedem Fall ver­weigert, wenn der Besteller seinen Zahlungsver­pflichtungen nicht rechtzeitig nachgekom­men ist oder der Dritte – beispielsweise im Falle eines Stadionverbotes – selbst nicht zum Erwerb von Tickets und/oder Dauerkarten von Lichtenberg 47 berechtigt ist.

(3) Wird eine und/oder mehrere Veranstaltung(en) infolge eines Verschuldens von Lichten­berg 47 (Vgl. Ziffer 10 dieser AGB) abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis antei­lig bezogen auf die abgesagte Veranstaltung zurück. Bei Abbruch der Veranstaltung er­folgt indes keine Erstattung; letzteres gilt grundsätzlich auch bei einer durch einen Fuß­ballverband, insbesondere infolge von Zuschauerfehl­verhalten, verhängten Platzsperre und oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“), sofern Lichtenberg 47 hieran kein Verschulden trifft (Vgl. Ziffer 9 dieser AGB). Der Veranstalter behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zu­gunsten der Erwerber vor.

(4) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten die Dau­erkarte(n) ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Dauerkarte(n) oder eine anteilige Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung ausgeschlossen.

9. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Zugangs des Bestätigungsschreibens beim Be­steller [Vertragsschluss; vgl. Ziffer 2 Abs. (4) dieser AGB], läuft jeweils für eine Saison (Hin- und Rückrunde), d.h. vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres (fort­an „Saison“), und verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Saison, wenn er nicht bis zum 31.05. der jeweils laufenden Saison schrift­lich mittels Schreiben oder Fax von einer der Parteien gekündigt wird. Kündigun­gen gegenüber Lichtenberg 47 haben gegenüber der unter Ziffer 12 Abs. (3) ge­nannten Stelle von Lichtenberg 47 zu erfolgen. Maßgebend für die Einhaltung vor­bezeichneter Kündigungsfrist ist das (Post-)Eingangs­datum.

(2) Sollte bis zum 31.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse Lichten­berg 47 in der folgenden Saison angehören wird, verlängert sich die Kündi­gungsfrist des vorstehenden Abs. (1) bis zum Ablauf des 5. Werktages, der dem Tag des letzten Li­gapflichtspiels bzw. Relegationsspiel der laufenden Saison folgt.

(3) Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten (z.B. Preise) ändern, informiert Lich­tenberg 47 den Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 9 Abs. (1) und (2) ge­nannten Kündigungsfrist über diese Änderungen und das bestehende Kündigungsrecht des Kunden. Die von Lichtenberg 47 geänderten Konditionen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der in Ziffer 9 Abs. (1) und (2) genannten Kündigungsfrist den Dauerkartenvertrag schriftlich kündigt. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ergibt sich die Fälligkeit und Zahlungsabwicklung unter Berücksichtigung etwaiger neuer genehmigter Konditionen im Übrigen aus den Bestimmungen der Ziffern 4 und 5 dieser AGB. Der Kun­de erhält dann die neue(n) Dauerkarte(n) grundsätzlich postalisch übersandt oder in Aus­nahmefällen persön­lich übergeben [Vgl. Ziffer 2 Abs. (4)].

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbe­rührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde trotz 2. Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin in Zahlungsverzug befin­det. In diesem Falle ist Lichtenberg 47 berechtigt, den Dauerkartenvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die überlassene(n) Dauerkarte(n) unver­züglich an Lichtenberg 47 herauszugeben und Lichtenberg 47 etwaig bereits ge­zogene Nutzungen sowie sämtliche durch den Zah­lungsverzug entstandenen Kos­ten zu ersetzen. Weitere Schadensersatzansprüche von Lichtenberg 47 bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform

10. Haftung

(1) Lichtenberg 47 haftet – soweit zulässig – für Personen- und/oder Sachschäden nur bis zur Höhe der versicherten Risiken.

(2) Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowie die Haftung für in­direkte Schäden und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit Lichtenberg 47, seine gesetzlichen Vertre­ter und/oder Erfül­lungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt ha­ben.

(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Le­bens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen in denen Kraft Gesetzes oder in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten (Kardinalpflichten) zwingend gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel­mäßig vertraut und vertrauen darf.

11. Datenschutz

DATENSCHUTZHINWEIS
Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermitt­lung) ver­fahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Bestellabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weiter gegeben. Bei Verhängung eines bun­desweiten Stadionverbotes werden Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Grund und Dauer des Stadionverbotes zur Durch­setzung dieses Verbotes an den Deutschen Fuß­ballbund e.V., (DFB), Otto-Fleck-Schneise 6, 60528 Frankfurt a.M. übermittelt, der die Daten an die Verantwortlichen der örtlichen Stadien weiterleitet. Sofern Sie darin einwilli­gen, werden ferner Adress- und Bestelldaten für eigene Mar­ketingzwecke erhoben und verarbeitet. Für fremde Marketingzwecke werden ausschließlich sol­che Daten weiterge­geben, bei denen dies gesetzlich erlaubt ist (allgemein veröffentlichte und bestimmte in Listen zusammengefasste Daten gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 a.F. und § 47 Nr. 2 n.F. Bun­desdatenschutzgesetz sowie gem. § 28 Abs. 3 S.2 und S.4 n.F. Bundesdatenschutzge­setz).
Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezo­genen Daten zu Marketingzwecken jederzeit ohne Angabe von Gründen durch eine form­lose Mitteilung auf dem Postweg an: SV Lichtenberg 47 e.V., Ruschestrasse 90, 10365 Berlin, oder durch eine E-Mail an fussball@lichtenberg47.de widersprechen. Dies gilt al­lerdings nicht für die zur Abwick­lung Ihrer Bestellung erforderlichen Daten oder in Fällen eines gegen Sie verhängten Stadion­verbotes. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu ande­ren Zwecken als zur Abwicklung Ihrer Be­stellung und zur Aufrechterhaltung etwaiger gegen Sie verhängter Stadionverbote nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln an Sie ein­stellen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öf­fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfül­lungsort und Ge­richtsstand für beide Teile Berlin. Bei grenzüberschreitenden Ver­trägen ist ausschließli­cher Gerichtsstand ebenfalls Berlin; dies gilt indes nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.

(3) Bestellungen, ein Widerruf der Datenverwendung und/oder Rückfragen können bei Ver­anstaltungen von SV Lichtenberg 47 e.V. gerichtet werden an: SV Lichten­berg 47 e.V., Ruschestrasse 90, 10365 Berlin.

(4) Lichtenberg 47 ist bei einer Änderung der Marktverhältnisse und/oder der Geset­zeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese AGB und/oder die je­weils gültige Preisliste mit einer Frist von 4 Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jewei­ligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich vor­her mit dieser Form der Korre­spondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail be­kannt gegeben. Die Ergänzungen und/oder Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Er­gänzungen und/oder Änderungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt Lichtenberg 47 hat den Kunden vorher mit Mitteilung der Er­gänzungen und/oder Änderungen auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in vorstehen­dem Abs. (3) genannte Stelle zu richten. Zur Wahrung der Widerspruchsfrist ist der Zu­gang bei Lichtenberg 47 maßgeblich.

(5) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine un­wirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirk­sam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden ver­traglichen Regelung zu verfah­ren.

SV Lichtenberg 47 e.V.
Stand: Juni 2014